Aktuelles aus der Praxis

Informationen zum Elektronischen Rezept (E-Rezept)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

wir freuen uns, Sie über die Einführung des elektronischen Rezepts in unserer Praxis informieren zu dürfen. Dieses moderne System bietet Ihnen einige Vorteile, um den Prozess der Medikamentenverordnung effizienter zu gestalten. Hier sind einige wichtige Informationen:

Voraussetzungen:

  • Sie sind Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Sie haben eine gültige Gesundheitskarte mit freigeschaltetem elektronischen Rezept.
  • Aktualisieren Sie gegebenenfalls Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie bei Bedarf erreichen können.

Anwendung:

1. Sie waren dieses Quartal bereits einmal in unserer Praxis und haben Ihre Karte einlesen lassen?

  • Nach Ihrem Arztbesuch wird das Rezept elektronisch (auf Ihrer Gesundheitskarte) an Ihre Apotheke übermittelt.
  • Gehen Sie zur Apotheke Ihrer Wahl und legen Sie Ihre Gesundheitskarte vor.
  • Dort werden Ihre verschriebenen Medikamente auf Grundlage des elektronischen Rezepts für Sie bereitgestellt.

2. Sie waren dieses Quartal noch nicht in unserer Praxis? Ihre Versichertenkarte liegt uns im aktuellen Quartal noch nicht vor:

  • Um Ihren Rezeptwunsch bearbeiten zu können, kommen Sie bitte mit Ihrer Versichertenkarte in die Praxis.
  • Um künftig Verzögerungen zu vermeiden, denken Sie bitte daran zu Beginn eines jeden Quartals (Quartalsbeginn 01.01./01.04./01.07./01.10.) einmal Ihre Versichertenkarte bei uns in der Praxis einlesen zu lassen.

Wichtige Hinweise zum eRezept:

  • Weiterhin in Papierform:
    • Privatrezepte (z.B. Pillenrezept)
    • Rezepte für Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Lymphdrainage) und
    • Rezepte für Hilfsmittel (z.B. Schuheinlagen) werden derzeit weiterhin in Papierform erstellt.
  • Das Erstellen eines E-Rezeptes ist nur möglich nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte.
  • Wiederholungsrezepte können -nach ärztlicher Prüfung- am nächsten Werktag direkt in der Apotheke mit Ihrer Gesundheitskarte geholt werden.
  • Nicht online, nur telefonisch und persönlich vor Ort in der Praxis:
    • Betäubungsmittel-Rezepte
    • Dringliche Rezeptanforderungen